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02.04.2021

Wir haben geöffnet! Keine Testpflicht für Patienten!

Die aktuellen Beschlüsse des Hamburger Senats vom 31.03.2021 zur Aktualisierung der Eindämmungsverordnung betreffen nicht die Physiotherapiepraxen.
In den Print- und Onlinemedien wird häufig in einer missverständlichen Weise Bericht erstattet. Von den aktuellen verschärften Regeln sind die Physiotherapiepraxen nicht betroffen.
Physiotherapie ist keine Dienstleistung mit Körperkontakt im Sinne des §14 der Hamburger Eindämmungsverordnung.
Natürlich gilt weiterhin Maskenpflicht in den Praxisräumen, aber die Notwendigkeit einen tagesaktuellen negativen Corona-Testnachweis vorlegen zu müssen, gilt hier nicht. Sie können also weiterhin Termine vereinbaren und natürlich Ihre Termine wahrnehmen.
Details finden Sie hier: Hamburger Eindämmungsverordnung.



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