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01.10.2022

FFP2-Maskenpflicht: Neue Corona-Schutzverordnung ab 01.10.22

Die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens ist jetzt bundeseinheitlich geregelt - für Hamburg gelten also keine gesonderten Regeln. Patientinnen und Patienten in Arztpraxen, sowie für Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen eine FFP2-Maske tragen. Für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist zusätzlich ein negativer Corona-Test erforderlich.
Grundsätzlich gilt an Orten mit FFP2-Maskenpflicht diese für Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren. Für jüngere Kinder von 6 bis 13 Jahren reicht eine medizinische Maske. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Verpflichtung.



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